Fotorecht: Wenn jemand vom Ordnungsdienst nicht mit aufs Foto will
Ein Mitarbeiter eines städtischen Ordnungsamtes ging juristisch gegen eine Zeitung vor. Diese hatte ein Foto abgedruckt. Fotografiert worden war ein Abschleppvorgang. Im Hintergrund war der Stadtbedienstete in Uniform als gemeindlicher Vollzugsbeamter zu sehen. Der Kläger meinte, ebenso wie bei Polizeibeamten dürfe sein Bildnis, das bei einem Routineeinsatz entstanden sei, nicht veröffentlicht werden. Einerseits bestehe an seinem Bildnis nur ein geringer Informationswert, andererseits bestehe...