Angemessener Lebenstandard für Beamte ohne Erhöhung des Gehaltes nicht möglich
Richterlicher Rückhalt für höhere Beamte
Verfassungsgerichtshof in NRW kippt Nullrunde für höhere Beamte.
Wer regiert diese Republik?
Urteil der Richter in NRW begünstigt sie selbst als höhere Beamte.
Während die schwarze Null im Bundeshaushalt wesentlich durch einen Raubzug durch die gesetzlichen Sozialsysteme erreicht wird, ist höheren Beamten offensichtlich kein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung abzuverlangen. Anderseits liegt uns ein Schreiben vom 19.03.2013 aus dem Bundesfinanzministerium an ein BRR-Mitglied vor, mit folgendem Wortlaut:
… aufgrund der anhaltend guten Konjunktur verfügen die Sozialkassen über Rücklagen in Milliardenhöhe. Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung letztes Jahr beschlossen, den Zuschuss des Bundes (gemeint sind die nicht ausreichenden Erstattungsbeträge) an die gesetzliche Rentenversicherung für den Zeitraum der nächsten vier Jahre um insgesamt knapp 5 Mrd. Euro zu kürzen. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird in diesem Jahr der Bundeszuschuss (gemeint sind die nicht ausreichenden Erstattungsbeträge) an dem Gesundheitsfonds um 2 Mrd. Euro geringer ausfallen. Die Bundesregierung beteiligt damit auch die Sozialkassen an der notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushaltes ….
Diese Aussage vor dem Hintergrund, dass seit Jahrzehnten ca. 30 Prozent der Rentenausgaben versicherungsfremde Leistungen darstellen und nach Expertenschätzung in den gesetzlichen Krankenkassen pro Jahr 20 bis 44 Mrd. Euro an versicherungsfremden Leistungen in Anwendung gebracht werden, muss mit einem solchen Urteil die Reputation der Gerichte in Frage gestellt werden. Hier urteilen Begünstigte für Begünstigte und sind durch die persönliche Betroffenheit keinesfalls neutral und unvoreingenommen (Richter sind höhere und die bestbezahltesten Beamten). Dieser Richterspruch ist das Ergebnis von Bundes- und Landesverfassungen, in denen auch noch im 21. Jahrhundert die Privilegien des Berufsbeamtentums nach den Regeln des Ständestaats aus dem 19. Jahrhundert festgeschrieben sind und zu einer Zwei-Klassengesellschaft, einhergehend mit einem Zwei-Klassenrecht, führte. Damit werden Beamte zu Herrenmenschen dieser Gesellschaft und können bei Einbindung in gesellschaftliche und finanzielle Realitäten den „großen Bruder“ aus Karlsruhe (BVerfG) oder wie hier den „großen Bruder“ aus Münster (Verfassungsgerichtshof NRW) auf den Plan rufen. Das ist ein Form staatlich legalisierter Gewalt gegenüber ¾ der Bürgerinnen und Bürger in den gesetzlich solidarischen Sozialsystemen und stellt ein Apartheidrecht par excellence dar. Bürger in den gesetzlichen Sozialsystemen werden so zu Menschen zweiter Klasse. Wenn sich aber nicht die Reichen an der Konsolidierung der Staatsfinanzen beteiligen – und Beamte sind eine der reichsten sozialen Schichten unserer Gesellschaft - werden eben die Armen über den Abbau der Sozialleistungen zur Kasse gebeten werden.
Wenn das Unrecht zum Gesetz wird haben wir das Recht uns zu wehren!
Hier der Link zum Urteil: http://www1.wdr.de/themen/politik/beamte232.html
Schreiben Sie ihren Unmut an CDU und FDP welche die Klage in NRW gegen die Nullrunde für höhere Beamte geführt haben und damit Beamte in der ganzen Republik frohlocken lässt.
Schreiben Sie ihren Unmut zu diesem Urteil auch an das Landesverfassungsgericht in Nordrhein-Westfalen das den Blick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten in unserer Gesellschaft offensichtlich vollkommen verloren hat:
Postanschrift:
Verfassungsgerichtshof
für das Land Nordrhein-Westfalen
Postfach 6309
48033 Münster
Email verfgh@ovg.nrw.de
Mit Dank übernommen von:
http://www.houseofobjects.de/FotoPage/beitragszahl...
Seit 1957 wurden Entnahmen zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Verpflichtungen jährlich nur teilerstattet mit der Folge, das Beitragsgelder in Höhe von rund 700 Milliarden Euro in der Rentenkassen fehlen.
Anhand der Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung im Heft 1/12 werden nicht beitragsgedeckte Entnahmen und so genannte Bundeszuschüsse in der Rentenversicherung veröffentlicht und als Beispiel das Jahr 2009 herangezogen.
Die Rentenausgaben betrugen rd. 207,6 Milliarden Euro.
Versicherungsfremde Leistungen nach DRV: rd. 55,6 Milliarden Euro Transferleistungen (RV-Bericht 2009) rd. 14,3 Milliarden Euro
Summe der versicherungsfremden Leistungen 2009 rd. 69,9 Milliarden Euro
Deutsche Rentenversicherung am 7.5.2012: 26,8 % der Rentenversicherungs-Ausgaben sind versicherungsfremd.
Bundeszuschuss zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen:
(DRV-Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2012, Seite 218)
Bundeszuschuss 38,6 Milliarden Euro
Zusätzlicher Bundeszuschuss u. a. aus Ökosteuer 18,7 Milliarden Euro
Summe der Bundeszuschüsse 57,3 Milliarden Euro
(nur Rentenkasse)
Defizit zu Lasten der Gesetzlichen Rentenversicherung:
12,6 Milliarden Euro!
Diätenerhöhung Bundestag 9.8% bzw. 830 €
Pensionserhöhung 5.4%
Rentenerhöhung 1.67%, Schnitt 10 € Brutto
Hartz IV-Erhöhung 10 €
.
Bürgerreporter:in:Ingeborg Steen aus Moormerland |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.