5.1
Mit der Aushändigung bzw. Übergabe der Gewinne werden die MSS-A, deren Angestellte und Vertreter
von allen etwaigen Verpflichtungen aus diesem Gewinnspiel frei. Die MSS-A, ihre Angestellten und
Vertreter haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Verletzungen von Körper,
Leben und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit
haften die MSS-A, ihre Angestellten und Vertreter nur, wenn hierdurch eine wesentliche Vertragspflicht
verletzt worden ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
5.2
Nach Maßgabe von Ziff. 5.1 übernehmen die MSS-A, deren Angestellte und Vertreter keinerlei Haftung
für Schäden, die sich im Zusammenhang mit der Annahme der Gewinne und/oder in deren Nachgang ergeben
können. Für Sach- und Rechtsmängel der verlosten Gewinne übernehmen die MSS-A, deren Angestellte und
Vertreter keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Die MSS-A, deren Angestellte und Vertreter übernehmen
ferner keine Kosten, die den Gewinnern ggf. durch die Entgegennahme bzw. Einlösung des Gewinns entstehen.
5.3
Die MSS-A, deren Angestellte und Vertreter übernehmen keine Gewähr für die problemlose Nutzung des
Telefonnetzes bzw. des Internets. Darüber hinaus haftet die MSS-A nicht für Störungen oder den
Verlust elektronischer Sendungen/Downloads.
5.4
5.4 Die MSS-A behält sich das Recht vor, bezüglich der ausgelobten Preise Änderungen vorzunehmen, wenn
die Umstände dies erfordern. Einwendungen dagegen sind nicht möglich. Die MSS-A behält sich im Übrigen
vor, das Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen und ohne Ankündigung zu verkürzen, zu verlängern, zu
verändern oder abzusagen, ohne dass sich daraus Ansprüche auf Haftung bzw. Schadensersatz ableiten
lassen. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der MSS-A ohne Angaben von Gründen geändert
werden, insbesondere aus rechtlichen Gründen. Änderungen werden im Zweifelsfall unter
www.myheimat.de bekanntgegeben. Ein Abbruch oder
eine Beendigung des Gewinnspiels erfolgt insbesondere dann, wenn aus rechtlichen Gründen eine
ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige
Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die MSS-A
von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.