Ärgernis des Tages
Du sitzt im Stau auf der Flughafenautobahn und siehst wie gerade dein Flugzeug aufsteigt!
Wenn man aufgrund eines Unfalls auf der Autobahn seinen Flug verpasst, kann man unter bestimmten Umständen den Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung in Regress nehmen. Voraussetzung ist, dass der Unfall nicht durch eigenes Verschulden oder mangelnde Zeitplanung verursacht wurde. Wenn man beispielsweise ohne ausreichenden Zeitpuffer losgefahren ist, könnte der Anspruch entfallen. Ist der Zeitpuffer jedoch ausreichend gewählt worden, aber die Autobahn aufgrund eines schweren...