Nachträglicher Versorgungsausgleich wegen verbesserter Mütterrente
1. Entwicklung der Mütterrente Bereits seit 1986 werden Kindererziehungszeiten als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt. Zunächst wurde jedoch nur ein Jahr ab Geburt eines Kindes berücksichtigt. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Mütter und Väter, allerdings kann die Gutschrift immer nur bei einem Elternteil erfolgen. Im Jahr 2014 wurden die anrechnungsfähigen Zeiten erhöht. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhielt man 2 Beitragsjahre angerechnet und für...