"Mütterrente" senkt Rentenniveau
Eine Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer Bremen
Stellungnahme
Ingo Schäfer
Referent für Sozialversicherungs- und Steuerpolitik
Bremen, November 2013
Für ein vor 1992 geborenes Kind wird derzeit
ein Rentenanspruch von 28,14 Euro brutto im Westen
und 25,74 Euro im Osten gutgeschrieben.
Für Kinder nach 1992 gibt es den dreifachen Anspruch
(84,42 Euro West und 77,22 Euro Ost).
Diese Ungleichbehandlung wird als ungerecht empfunden.
CDU und CSU haben bereits vor der Wahl angekündigt, den Rentenanspruch für vor 1992 geborene Kinder um einen Rentenpunkt anheben zu wollen– die Reform läuft unter dem Namen "Mütter-Rente".
1. Der Rentenanspruch für ein vor 1992 geborenes Kind läge dann bei brutto 56,28 Euro im Westen und 51,48 Euro im Osten.
Einerseits soll dies den Rentenanspruch für vor und ab 1992 geborene Kinder angleichen. Zum Zweiten soll so auch Müttern mit niedrigen Renten geholfen werden.
In der Tat gibt es kein nachvollziehbares Argument, warum vor 1992 geborene
Kinder in der Rente weniger „wert“ sein sollen als später geborene Kinder. Klar ist auch: Viele Frauen haben sehr niedrige Renten (im Schnitt 555 Euro) und Frauen mit
Kindern haben im Schnitt weniger Rente als diejenigen ohne Kinder.
Die Statistik zeigt: Die meisten Frauen haben ein bis zwei (56 Prozent) oder gar keine Kinder (17 Prozent).
Nur jede zehnte Frau hat vier oder mehr Kinder.
Dies ist in folgender Grafik zu sehen . . .
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Bürgerreporter:in:Ingeborg Steen aus Moormerland |
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