Soforthilfen ab Donnerstag
So können Hochwasserhilfen beantragt werden
Hochwassergeschädigte aus dem Landkreis Augsburg können ab Donnerstag, 6. Juni, Soforthilfeleistungen beantragen. Zur Unterstützung der Geschädigten, die durch die Unwetterereignisse in den vergangenen Tagen enorme Schäden erlitten haben, hat die Bayerische Staatsregierung ein vorläufiges Sonderhilfekontingent in Höhe von zehn Millionen Euro für Schwaben zur Verfügung gestellt. Auf den Landkreis Augsburg entfällt davon ein Betrag in Höhe von einer Million Euro. Anträge auf Soforthilfen für...