NSU - Prozess - warum nicht ein zeitgemäßes Verfahren?
Im Gerichtsverfassungsgesetzt (GVG) ist festgeschrieben, dass "Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts" nicht statthaft sind. Unter Juristen ist aber dennoch umstritten, ob davon ebenfalls Videoübertragungen innerhalb des Gerichtsgebäudes umfasst sind. Das zuständige Münchener Gericht faßt den juristischen Rahmen sehr eng und schließt Videoübertragungen innerhalb des Gerichtsgebäudes aus....