Der Kindesunterhalt bei hohem Einkommen
Bei kleineren und mittleren Einkünften richtet sich der Kindesunterhaltsanspruch nach der Düsseldorfer Tabelle, aus welcher sich, ausgehend vom jeweiligen Alter des Kindes und dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils abzüglich der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen (sog. bereinigtes Nettoeinkommen), die Höhe des Kindesunterhalts ablesen lässt. Einmalige und regelmäßige Aufwendungen, welche von diesen Bedarfssätzen nicht erfasst sind, sind darüber hinaus von beiden Elternteilen...