Gebäudesanierung einfach, transparent und effizient
Energiespar-Prämie gefordert
In einem Thesenpapier fordern der Koordinator für Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer (CDU) und der stv. Koordinator für Energiefragen, Dr. Georg Nüßlein (CSU), den Bereich der Gebäudesanierung einfacher, transparenter und effizienter zu gestalten. Dazu erklären die beiden Politiker:
Das Energiesparpotential im Bereich von Bestandsgebäuden ist enorm. Um die europäischen Energieeffizienzziele zu erreichen, brauchen wir in der 17. Legislaturperiode eine Gebäudesanierungsoffensive. Zentrales Mittel hierzu soll die Einführung einer Energie-Spar-Prämie und die Umsetzung eines Wärme-Contracting-Konzepts sein.
Mit der Einführung der sogenannten Energie-Spar-Prämie 130 könnte die Gebäudesanierung entscheidend einfacher und effizienter werden. Die Energie-Spar-Prämie richtet sich an Privatpersonen sowie private und gewerbliche Wohnungsunternehmen, wenn an Gebäuden von mehr als 30 Jahren nachhaltige Renovierungsinvestitionen durchgeführt werden und dadurch der Primärenergieverbrauch auf mindestens 130 kWh/m² jährlich reduziert wird. Um die Kosten für den Bundeshaushalt und damit für den Steuerzahler kalkulierbar zu halten, soll der Zuschuss pro Wohneinheit gedeckelt sein. Durch die Energie-Spar-Prämie sollen die vorhandenen Einzelförderungen mit komplizierten Antragsverfahren ersetzt werden.
Mit einem effektiven Wärme-Contracting-Konzept müssen in der 17. Legislaturperiode sowohl Kosten als auch Ressourcen eingespart werden. Im Mietwohnungsbereich sollen für den Mieter als auch für den Vermieter wirtschaftlich attraktive Sanierungslösungen möglich werden.
Die geforderten Maßnahmen würden zugleich zu Wachstum und Beschäftigung vor allem in mittelständigen Betrieben führen.
Ein weiterer Meilenstein wird die Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht sein. Die Union fordert eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie, um eine unnötige Belastungssituationen in Deutschland zu vermeiden. Aufgrund von weitergehenden Forderungen der SPD, die teilweise geradezu planwirtschaftlichem Handeln gleich kamen, konnte die Richtlinie in der 16. Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden.
Mit Maßnahmen wie der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, dem Energieeinspargesetz sowie der Heizkostenverordnung und der Energieeinsparverordnung, hat die Regierung bereits Wesentliches erreicht, um den gesetzten Klimaschutzzielen gerecht zu werden. In der 17. Legislaturperiode wird der Schwerpunkt der Union weiter sein, Ökologie und Ökonomie sinnvoll miteinander zu verbinden. Gerade in Anbetracht der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise dürfen keine falschen Impulse gesetzt werden. Die vorgestellte Gebäudesanierungsoffensive wird ihren Teil dazu beitragen, den Klimaschutz wirtschaftlich darstellbar zu gestalten.
Bürgerreporter:in:Stefan Baisch aus Günzburg |
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