ePA stärkt Patientensouveränität
Frankfurt am Main, 7. Januar 2021. Seit 1. Januar 2021 sind Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Patientinnen und Patienten können diese Anwendung freiwillig nutzen. Damit sowohl Versicherte als auch Praxen die ePA sinnvoll nutzen können, ist eine Aufklärung über den Mehrwert der elektronischen Akte wichtig. Die vertrauensvolle Kommunikation mit Patienten kann die ePA allerdings nicht ersetzen. Darauf weist die...