Die Pflege der Grünanlagen, der Winterdienst oder schlichtweg die Reinigung des Hausflurs: Hauseigentum muss gepflegt werden. Das gilt auch für Mehrfamilienhäuser, in denen sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaften beschließen, wie die Instandhaltung des Eigentums ablaufen soll. Häufig erledigen die Wohnungseigentümer diese Aufgaben dann nicht gemeinschaftlich, sondern ein einzelner Miteigentümer führt sie aus. Wir erklären, worauf Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Einstellung eines...