In Wermelskirchen hat ein Fußgänger ein Kind im Wasser treiben sehen und zog dieses raus. Trotz des Versuchs zur Reanimation starb das Kind. Der Pächter des Fischteichs hat das Gelände umzäunt, so kann das Kind also nur das trocken liegende Bachbett der Dhünn Zutritt zum Gelände verschafft haben und dann in den Teich gefallen sein muss. Wie genau das Kind gestorben ist steht noch nicht fest und die Untersuchungen laufen noch. Quelle: rp-online.de