Verwaltungsgericht Minden

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Freizeit

Kein Open-Air-Verbot in Minden!

Der Streit um Open Air in Minden ist mit einem Kompromiss gelöst worden. Es gibt kein Open Air Verbot in der Innenstadt von Minden! Großveranstaltungen unter freiem Himmel bleiben erlaubt. Die Stadt Minden muss allerdings dafür sorgen, dass sich der Lärm in Grenzen hält. Für diesen Kompromiss mussten Stadt und ein Hausbesitzer, der ein Open Air Verbot vor einklagen wollte, sich vor dem Verwaltungsgericht einigen. Die Pressemitteilung zum Urteil steht hier.

  • Nordrhein-Westfalen
  • Steinhagen (NW)
  • 15.04.11
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