Beibringung eines MPU-Gutachtens nach einer Trunkenheitsfahrt
Die Nutzung eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss führt für den Betroffenen nicht nur zu strafrechtlichen Problemen; im Falle einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt stellt sich die Frage, ob im Rahmen der Neueinteilung der Fahrerlaubnis ein sogenanntes MPU-Gutachten beizubringen ist oder nicht. Grundsätzlich regelt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in § 13 Nr. 2: „Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist beizubringen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit...