Recht und Urteile
Sozialamt muss Heizungswartung und -reparatur für Bürgergeldempfänger übernehmen
In einem jüngsten Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen mit dem Aktenzeichen L 2 BA 39/22 wurde klargestellt, dass das Sozialamt die Kosten für die Heizungswartung und -reparatur übernehmen muss, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben sind und unabweisbar sind. Dies gilt auch für Bürgergeldempfänger, die selbst Eigentümer ihres Wohneigentums sind. Der Fall betraf eine Bürgergeldempfängerin aus Niedersachsen, deren Heizung irreparabel defekt war. Sie schloss einen Vertrag über die...