Kultur
Zahnärzte aus nicht EU-Ländern: LZKH prüft fachliche Qualifikation erstmals im eigenen Haus
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nicht aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union stammen, benötigen zur Ausübung ihres Berufes in Deutschland eine besondere Anerkennung ihrer Ausbildung. In Hessen ist hierfür das Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) zuständig. Das Anerkennungsverfahren ist notwendig, da nicht alle dieser Berufsabschlüsse mit den Anforderungen der EU an ein zahnmedizinisches Studium und Examen vergleichbar sind. Die Maßnahme dient somit der...