StVO Paragraph 29a

Beiträge zum Thema StVO Paragraph 29a

Blaulicht
Österreich: Kindern ist immer das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, auch ohne Schutzweg. Gültig seit der Aufnahme in die Ö-StVO im Jahre 1994. | Foto: Verkehrs-Club Österreich - www.vcoe.at - VCÖ - Mobilität mit Zukunft

Österreich, dort seit 30 Jahren in der StVO
Kindern ist IMMER das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen =>=> auch ohne Zebrastreifen! Und Deutschland so ...???

Eine Erinnerung für Personen am Steuer von Kfz etc. in Österreich ...  Bitte weiterhin einhalten: Ö-Ton: Kindern ist immer das sichere Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, auch ohne Schutzweg. P.S. DAS ist keine neue Regelung, sondern sie steht seit dem Jahr 1994, also seit 30(!) Jahren,  in der Ö-StVO. Originaltext Ö-StVO § 29 a Kinder (1) Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 29.09.24
  • 2
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