DNA-Analyse nach Abschluss eines Strafverfahrens
Neben der Möglichkeit der Anordnung einer DNA-Analyse gegen einen Beschuldigten in einem anhängigen Verfahren zu dessen Überführung ist diese auch nach Rechtskraft eines Urteils zur Aufklärung möglicher zukünftiger Straftaten zulässig. Auch wenn die Entnahme des DNA-Materials regelmäßig ohne körperlichen Eingriff stattfinden kann und insofern die körperlichen Beeinträchtigungen nicht erheblich sind, stellt die Maßnahme doch einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle...