Mindestlohn auch für Jugendliche
Jugendliche nicht zu Arbeitnehmern zweiter Klasse machen Pressemitteilung der DGB-Jugend Mittelhessen »Jugendliche dürfen nicht zu Arbeitnehmern zweiter Klasse gemacht werden«, sagte Alexander Wagner. Der Jugendbildungsreferent der DGB-Region Mittelhessen nahm damit Bezug auf die Diskussion, Jugendliche vom künftigen Mindestlohn auszunehmen. Für Wagner sei es vollkommen unverständlich, warum Jugendliche zukünftig für die gleichen Tätigkeiten schlechter entlohnt werden sollen als Beschäftigte...