STADTRADELN: Danke, dass DU im 🚘 beim Überholen von 🚲🚲🚲 im Ort min. 1,5 m Abstand hältst!
Hier klicken: STADTRADELN 2021 - SELBER - mitmachen! So viel Abstand muss(!) sein, laut StVO: Abstand 🚘/🚲 beim Überholen: - 1,5 m innerorts, mindestens ... - 2,0 m außerorts, mindestens ... Seit Februar 2020 schreibt der § 5, Absatz 4 der StVO den Mindestabstand 🚘/🚲 beim Überholen verbindlich vor, erstmals in exakten Maßangaben: Und mit Bußgeldern. Sinnlose Polizei-Kontrollen durch Bußgeldverzicht? Unverständlicherweise verzichtet die "Polizei Region Hannover" am 22. Juni schon zum zweiten...