Lebensversicherung, Teil 4 - Todesfallversicherung
Die Todesfallversicherung zahlt nur, wenn die versicherte Person tot ist. Und das ist der erste wichtige Punkt. Die versicherte Person muss tot sein, es gibt kein Geld bei Arbeitslosigkeit, kein Geld bei Krankheit, kein Geld bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, kein Geld bei im Comaliegen, kein Geld bei Verschollenheit. Noch einmal: die Todesfallversicherung zahlt nur bei Tod. Bei der Todesfallversicherung sind die beiden Varianten zu unterscheiden: lebenslange Todesfallversicherung...