Abgabe illegaler Waffen
Strafverzichtsregelung bis 1. Juli 2018 Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Waffengesetzes am 6. Juli 2017 tritt eine zeitlich befristete Amnestie-Regelung (Strafverzichtsregelung) für unberechtigte Besitzer von Waffen und Munition in Kraft. Wer aktuell unerlaubt eine Waffe oder unerlaubt Munition besitzt, kann diese bis zum 1. Juli 2018 einer Waffenbehörde (z. B. Landratsamt Augsburg) oder der Polizei übergeben, ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Hierunter fallen der unerlaubte Erwerb,...