Out-Opt Zwangsmitgliedschaft
Arbeitgeber melden der Pflegekammer Baden-Württenberg
Der Arbeitgeber ist unter Androhung von Bußgeldern verpflichtet, die persönlichen Daten der Pflegekräfte an den Gründungsausschuss zu übermitteln. Der/die Mitarbeiter werden noch informiert, dass innerhalb von 6 Wochen Widerspruchsfrist gegen die Registrierung erhoben werden können. Sonst besteht die (Zwangs-)mitgliedschaft. Bei einer erneuten Notlage droht dann die Zwangsrekrutierung. Macron wollte die Karte bei Covid bereits ziehen. Die Zwangsmitgliedschaft durch das Out-Opt Verfahren...