Ratgeber
Fotorecht: Straßenfotografie ist zwar Kunst, aber …
Wer sich in der Bundesrepublik als Fotograf der Kunstrichtung Straßenfotografie, neudeutsch „Streetfotografie“, verschrieben hat, steht mit einem Bein, wenn schon nicht im Gefängnis, so doch jedenfalls im Schuldturm und haftet mit seinem Portemonnaie. Das musste auch ein Fotograf erfahren, der zur Übernahme der Anwaltskosten eines unfreiwilligen Models verurteilt wurde. Der Fotograf sah darin einen Eingriff in die Kunstfreiheit, lief zum Bundesverfassungsgericht und holte sich hier eine Abfuhr...