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Umweltbundesamt
Verbraucherschutz: Second-Hand-Plattformen auf dem Prüfstand

Nach europäischem Recht müssen Online-Händler Verbraucher*innen über ihre Rechte informieren und dürfen keine irreführenden Werbeversprechen machen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Rahmen einer EU-weiten Untersuchung des europäischen Verbraucherschutz-Netzwerks CPC Second-Hand-Plattformen unter die Lupe genommen. Ergebnis: Fast die Hälfte der untersuchten Plattformen informiert Verbraucher*innen nicht ausreichend über ihre Gewährleistungsrechte. ⁠UBA -Präsident Dirk Messner sagte: „Den...

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  • 11.03.25