Kolumne: Deutscher Wetterdienst
Der Deutsche Wetterdienst ist eine Obere Bundesbehörde und teilrechtsfähige Anstalt des Öffentlichen Rechts. Ihr Gründungsjahr ist das Jahr 1952. Ihr Hauptsitz: Offenbach am Main. Die Bundesoberbehörde soll vor wetterbedingten Gefahren warnen sowie das Klima in Deutschland überwachen, dokumentieren und die Klimaveränderungen bewerten. Das "Gesetz über den Deutschen Wetterdienst" ist die rechtliche Grundlage des DWD. Sensation im Amtsgericht von Offenbach / Main. Gleich mehrere...