Regelungen zu Silvester und Neujahr
Das Landratsamt Augsburg weist darauf hin, dass die allgemeinen Regelungen zur Kontaktbeschränkung auch an Silvester und Neujahr gelten. Das heißt, es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen (dazugehörige Kinder unter 14 Jahren werden in diese Rechnung nicht miteinbezogen). Darüber hinaus sind Versammlungen, Ansammlungen oder auch Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen untersagt. Die allgemeine Ausgangsbeschränkung sowie die nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5...