Führerscheinmaßnahmen bei Alkoholfahrten unter 1,6 Promille
1. Seit dem Jahr 2014 haben manche Bundesländer, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, damit begonnen, bei Alkoholfahrten unter 1,6 Promille auch ohne Zusatztatsachen die Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) als gerechtfertigt anzusehen. In anderen Bundesländern verblieb es dagegen bei dem Grenzwert von 1,6 Promille. 2. In Bayern hat sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München Ende 2015 in einer Entscheidung der Meinung des VGH Mannheim angeschlossen und hat damit...