Neues Bundesmeldegesetz zum 1. November 2015- Für Bürger ergeben sich einige Änderungen
Am 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz im gesamten Bundesgebiet in Kraft. Die derzeitigen Landesmeldegesetze verlieren dann ihre Gültigkeit. Das neue Gesetz regelt künftig unter anderem die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen. Mitwirkungspflicht des Vermieters Eine wesentliche Änderung des Bundesmeldegesetzes stellt die Wiedereinführung der Mitwirkungspflicht des...