Fotorecht
Drohnenaufnahmen von öffentlichen Kunstwerken können das Urheberrecht des Künstlers verletzten.
Kunstwerke im öffentlichen Raum dürfen nach deutschem Recht nicht nur fotografiert werden, sondern diese Fotos dürfen durchaus vom Fotografen (oder von einem Dritten, etwa einem Verlag) auch kommerziell verwertet werden. Das ergibt sich aus der sogenannten „Panoramafreiheit“, die im § 59 Urheberrechtsgesetz geregelt ist. Doch es ist Vorsicht geboten. Denn die herrschende Rechtsprechung schränkt den an sich eigentlich eindeutigen Wortlaut des Gesetzes zu Gunsten der Kunstschaffenden und zu...