Langenhagener ECHO

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Mindestens 150 cm = 1,5 m, so sagen die Gerichte meistens, ist der erforderliche Mindestabstand zwischen Kfz und Radfahrenden, oft auch mehr. Bilder: Copyright ©  https://www.ADFC-Langenhagen.de
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"1,5 Meter MINDEST - Abstand bei Corona. Und zu Radfahrenden": ADFC-Aktion in Langenhagen zum Schuljahres-Anfang

Abstand! Zum Schuljahres-Anfang .... Berichte zu "Langenhagen hat Abstand": - im Echo - in der HAZ - in der Neuen Presse Lkw/Pkw / Radfahrende: Der erforderliche Seiten-Abstand beim Vorbeifahren Das zu enge Vorbeifahren von Kfz an Radfahrenden ist nicht nur unangenehm / erschreckend, sondern auch gefährlich. Regionsweit startet daher der "ADFC Region Hannover e.V.", zu dem auch die ADFC-Ortsgruppe gehört, zum Schuljahres-Beginn eine Aktion, die auf den erforderlichen Abstand zwischen...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 03.08.18
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