Freizeit
Endlich - neue Lärmschutzverordnung
"Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Unter Lärmschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die eine Minderung der vorhandenen Lärmimmissionen zur Folge haben. Diese können sowohl technischer (aktiv an der Schallquelle, passiv am Immissionsort) als auch organisatorischer Art sein." Das Landesverwaltungsamt Weimar und das Landratsamt Weimarer Land haben aus diesem Grund eine neue, den Erfordernissen angepasste, Lärmschutzverordnung auf den Weg gebracht. Der §7 Abs. 1...