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Warum das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) wegfallen sollte

Warum das Betreuungsbehördengesetz (BtBG)wegfallen sollte Der § 7 Abs. 1 BtBG ermöglicht Weiterleitung und Informationen an das zuständige Gericht, was z.B. im Bereich einer Vorsorgevollmacht so nicht notwendig ist. " Die Behörde kann dem Betreuungsgericht Umstände mitteilen, die die Bestellung eines Betreuers oder eine andere Maßnahme in Betreuungssachen erforderlich machen, soweit dies unter Beachtung berechtigter Interessen des Betroffenen nach den Erkenntnissen der Behörde erforderlich ist,...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Alertshausen
  • 25.07.15