Fotorecht: Wer eine Live-Kunstaktion fotografiert, darf die Bilder nicht ohne weiteres veröffentlichen
Auch ein Happening eines Künstlers ist urheberrechtlich geschützt. Gerade als Bürgerreporter auf MyHeimat kommt vielleicht der eine oder andere in die Situation, so einem künstlerischen Ereignis beizuwohnen. Klar, als MyHeimatler hat man da auch seine Kamera dabei. Doch Vorsicht. Wer dieses „Werk“ fotografiert, darf die Aufnahmen nicht ohne weiteres veröffentlichen. „Das Werk (Happening) ist schutzfähig, wenn der Künstler seine eigene Idee umsetzt und dadurch eine künstlerische Aussage trifft....