Kein Vergnügen in Bad Gandersheim
Das Gandersheimer Kreisblatt berichtete am 23.06.2010 über eine Merkwürdigkeit. Am 17.06.2010 änderte der Rat der Stadt Bad Gandersheim die Gemeindesatzung zur Vergnügungssteuer – rückwirkend bis zum 01.11.2004. Was war geschehen? Die alte Satzung war offensichtlich schlecht, nicht eindeutig formuliert (welcher Bürgermeister, welcher Rat ist daran schuld?). Ein Steuerschuldner war anderer Meinung als die Stadt, klagte vor dem Verwaltungsgericht in Göttingen – und bekam Recht, die Stadt hatte...