Autos müssen draußen bleiben- Ab 1. März gilt auf dem Günzburger Marktplatz wieder die Sommerregelung
Ab dem 1. März haben Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz. Auch in diesem Jahr gilt mit dem Einbruch des Frühlings die Sommerregelung, Teile des Platzes werden bis zum 31. Oktober zur Fußgängerzone. Dann gehört „Günzburgs gute Stube“ wieder den Gästen der Freiluftgastronomie, den Kunden der Geschäfte und den Fußgängern. Nur wer eine Sondergenehmigung hat, darf dann noch auf den Marktplatz fahren. Dazu gehören Anwohner, Gewerbetreibende und Lieferanten. Für alle Anderen gilt:...