Ratgeber
Freifahrt für Schwerbehinderte erweitert
Die 50 km-Grenze ist ab 01.09.11 für freifahrtsberechtigte Menschen mit Behinderung gefallen. Die Streckenbegrenzung gibt es nicht mehr. Näheres dazu in unserer SoVD-Verbandszeitung, Ausgabe September 2011, Seite 9 unten.