Fotorecht
Keine Urheberrechtsverletzung - Wenn im Bild eine Fototapete zu sehen ist
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt einer Abmahnmasche einen Riegel vorgeschoben. Bislang lief jemand, der Fotos oder Videos von seiner Wohnung postete, Gefahr, wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt und zur Kasse gebeten zu werden. Und zwar dann, wenn im Hintergrund eine Fototapete zu sehen war. Das sei eine Urheberrechtsverletzung, argumentierten die Fotografen, dessen Bilder auf der Fototapete zu sehen waren. „Nein, das ist es nicht“, entschieden nun aber die obersten Zivilrichter...