Freizeit
Kein Flohmarkt vor 11: Bürokratieposse oder sinnvoll?
Garbsens Rathausflohmarkt laufen die Standbetreiber davon - weil die Stadt künftig ein Gesetz durchsetzen will, das zwar überall in Niedersachsen gilt, aber anderswo kaum beachtet wird. Denn eigentlich darf sonntags an keinem Flohmarkt vor 11 Uhr Ware verkauft werden. Redakteur Markus Holz berichtet darüber heute in der Leine-Zeitung: Die Stadt hat Thomas Hausmann, Betreiber der Rathausflohmärkte, nachdrücklich auf das Sonn- und Feiertagsgesetz hingewiesen. Angekündigt war für Sonntag ein...