Umfrage - 1,5 m Abstand, mindestens: Wegen Corona, und neu, *SEIT* einer Woche, auch Seitenabstand zu den Radfahrern
Wie geht's? 1,5 m? 2,0 m? Besser? Sicherer? Mehr Abstand?Seit genau einer Woche ist die StVO-Novelle in Kraft: Sie schreibt erstmals verbindlich den Mindestabstand mit Zahlenwerten vor: - zwischen dem überholtem Fahrrad, - und dem überholenden Kraftfahrzeug. Diese Abstände sind in der StVO-Novelle so festgelegt: - 1,5 m seitlichen Abstand innerorts, - 2,0 m seitlichen Abstand außerorts, jeweils zu messen zwischen: - Lenkerende des Fahrrades - und äußerster Kante des Autospiegels. Frage an die...