Lokalpolitik
Netzentgeltbefreiung in Gefahr ?
EU-Kommisson eröffnet förmliches Prüfverfahren Bekanntlich können sich Netzkunden, deren Verbrauchstruktur besser als 7000 Benutzungsstunden ist und die mehr als 10 Mio. kWh pro Jahr verbrauchen, entsprechend der Regel des § 19, Abs. 2, Satz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) von den Netzentgelten befreien lassen. Diese Regel gibt es – mit Modifikationen – bereits seit Einführung der StromNEV. Damit soll der Beitrag honoriert werden, den Großverbraucher mit sehr gleichmäßigen...