E. W. Happel: "Die oft wiederholte Ehe"
„Viele halten die Wittiben, welche sich um andern und dritten Mal wieder verheuraten, für scheltwürdig, ja die Physici und sogar die Legisten ( = Rechtsgelehrten) halten die andere Ehe vor ein Signum incontinentiae. Aber es ist nicht wohlgetan, dass man eines andern Gewissen richte und beurteile. Der Ehestand ist ein heiliges und zulässiges Werk, welches kein Mensch schelten oder tadeln soll, ob man gleich sagen will, daß der Coelibatus oder keusche Jungfernstand vollkommener, besser und dahero...