Auto elektronisch geknackt: Versicherung muss nicht zahlen
(TRD/MID) Ein Versicherer macht auf einen juristischen Fallstrick aufmerksam: Wird ein Auto-Schloss elektronisch geknackt, muss die Versicherung nicht zahlen. Die Hausratversicherung muss bei fehlenden Aufbruchspuren nicht für die aus einem Auto entwendeten Gegenstände aufkommen, selbst wenn es möglich erscheint, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten. Der Versicherer verweist auf das entsprechende Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 32 C...