Karlsruhe erweitert Rechtsberatungsanspruch für Arme
01.11.2008 Karlsruhe erweitert Rechtsberatungsanspruch für Arme Einkommensschwache haben ein Recht auf Hilfe bei Beratung in Steuerfragen. Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem Einkommensteuergesetz verfassungswidrig. So lautet der Leitsatz Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 14. Oktober 2008 – 1 BvR 2310/06 –, bekanntgegeben in der Pressemitteilung Nr. 91/2008 vom 30. Oktober 2008. Dieser Beschluß bedeutet, dass alle Menschen mit geringem Einkommen...