Presserecht: Wenn beim Swinger Club das Steuergeheimnis greift
Neben Hinweisen zum „Fotorecht“ berichte ich hier auf MyHeimat hin und wieder auch über interessante presserechtliche Entscheidungen.Selbst wer „nur“ als Bürgerreporter unterwegs ist, sollte zumindest in etwa den rechtlichen Rahmen kennen, in dem er sich bewegt. Schließlich ist die Bezeichnung „Journalist“ nicht gesetzlich geschützt und nicht nur angestellten Lohnschreibern bei Verlagshäusern oder Medienanstalten vorbehalten. Das würde letztendlich einen Eingriff in die in Artikel 5 Abs. 1 Satz...