Artikel 26

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Lokalpolitik

NEUIGKEITEN ZUR WAHL:

Deutschland wird jetzt doch die Erklärung des G-20-Gipfels zu Syrien nachträglich unterzeichnen. Kennen deutsche Politiker nicht das Deutsche Grundgesetz? (Zitat): Artikel 26 (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. KEIN KOMMENTAR!

  • Hessen
  • Marburg
  • 07.09.13
  • 24
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