Corona-Prämie in der Altenpflege
Allein zu Lasten der Pflegeversicherten für die Einrichtungen und Dienste Zugelassene Pflegeeinrichtungen werden zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen (Corona-Prämien) von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten verpflichtet. - Auf Kosten der gesetzlich Pflegeversicherten. - Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die Corona-Prämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken. Zu finden in der Bundestagsdrucksache ...