Telefonwerbung - lästig und ab heute strafbar
Seit heute kann die zuweilen sehr lästige Werbung über die Telefonleitung mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Die Bundesnetzagentur kann ab heute nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, Verstöße mit saftigen Bußgeldern zu ahnden. Die Mithilfe der Verbraucher ist gefragt Wer einen unerwünschten Werbeanruf bekommt, sollte der Bundesnetzagentur berichten: Datum und Uhrzeit des Anrufs, den Namen des Anrufers und möglichst auch dessen Rufnummer sowie den...