Ab 01.01.2022 Zugang zum Rathaus nur mit 3G-Nachweis möglich
Ab dem 01.01.2022 gilt für den Zugang zum Rathaus die 3G-Regelung. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, entsprechende Nachweise sowie ihren Personalausweis bereitzuhalten, es finden Zugangskontrollen statt. Die 3G-Regelung gilt auch für Sitzungen und Ausschüsse. Als Nachweise gelten Impf- bzw Genesenenzertifikate bzw. ein Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Kinder bis 12 Jahre und 3...